Wertekanon :: Tag 18 |
::Gesetzmäßigkeit::
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§56a I VwGO 1: Sind gleiche Bekanntgaben an mehr als fünfzig Personen erforderlich, kann das Gericht für das weitere Verfahren die Bekanntgabe durch öffentliche Bekanntmachung anordnen. 2: In dem Beschluss muss bestimmt werden, in welchen Tageszeitungen die Bekanntmachung veröffentlicht werden; dabei sind Tageszeitungen vorzusehen, die in dem Bereich verbreitet sind, in dem sich die Entscheidung voraussichtlich auswirken wird. |